Moderne, flexible und steuerbare Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) leisten einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung bei Windstille und an trüben Tagen. Sie sind ebenso wichtig für die öffentliche Wärmeversorgung. Der Bund soll weiterhin Anlagen fördern können, die erst nach dem 31. Dezember 2026 ihren dauernden Betrieb aufnehmen werden. 

Eine entsprechende Neuregelung wurde am 25. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft. Damit werden Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau weiterer KWK-Anlagen geschaffen. Denn in der Regel dauert es mehr als zwei Jahre, bis Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse größerer KWK- und Wärmeversorgungsanlagen abgeschlossen sind. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht.

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(seit 13.03.2025)

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