Moderne, flexible und steuerbare Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) leisten einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung bei Windstille und an trüben Tagen. Sie sind ebenso wichtig für die öffentliche Wärmeversorgung. Der Bund soll weiterhin Anlagen fördern können, die erst nach dem 31. Dezember 2026 ihren dauernden Betrieb aufnehmen werden. 

Eine entsprechende Neuregelung wurde am 25. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft. Damit werden Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau weiterer KWK-Anlagen geschaffen. Denn in der Regel dauert es mehr als zwei Jahre, bis Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse größerer KWK- und Wärmeversorgungsanlagen abgeschlossen sind. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht.

Seitenaufrufe

(seit 13.03.2025)

Weitere interessante Berichte:

Veranstaltungen:

Online-Seminar
14.10.2026
Digitalisierung der Energiewende 2026 – MsbG und EnWG (Online-Seminar)

Neustart der Digitalisierung der Energiewende durch das GNDEW, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und das EnWG

Online-Seminar
19.10.2026
Messkonzepte für Prosumer - Strom richtig messen und abrechnen (Online-Seminar)

Eigenversorgung und Verkauf von Strom aus PV- und BHKW-Anlagen inkl. messtechnischer Abrechnung bei Nutzung von Stromspeichern, Wärmepumpen- und Heizstrom

Online-Seminar
11.11.2026
Mieterstrom und Energy Sharing (Online-Seminar)

PV- und BHKW-Einsatz mit Stromverkauf an Mieter und Energy Sharing

Online-Seminar
14.04. - 15.04.2027
BHKW-Jahreskonferenz 2027 (Dresden)

BHKW-Branchentreffen zu Chancen und Herausforderungen der Energiewende