KWKG 2025

 
Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2025) wurde am Freitag, 31. Januar 2025 im Deutschen Bundestag verabschiedet

Auch wenn viele Pressmeldungen – auch des Deutschen Bundestages – immer noch über eine Verlängerung des KWKG bis zum Jahre 2030 berichten: das neue KWK-Gesetz dreht nur an wenigen Stellschrauben und enthält KEINE Verlängerung bis zum Jahre 2030.

Das KWKG 2025 kann als Zeichen der Politik gedeutet werden, dass die politischen Entscheidungsträger auch über das Jahr 2026 hinaus die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als  Bestandteil der Energiewende ansehen.
Maßgeblich wie wichtig KWK für die Energiewende werden bzw. bleiben wird, ist aber vorrangig die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof betreffend der Beihilfe-Relevanz des KWK-Gesetzes (KWKG). Das bis Mitte/Ende 2025 erwartete EuGH-Urteil wird erhebliche Auswirkungen haben, ob und in welcher Form das KWKG über das Bestell- bzw. Genehmigungsjahr 2026 hinaus Bestand haben wird. Entscheidend wird daher die nächste Novelle des KWK-Gesetzes werden.

Aber was ändert sich denn nun im neuen KWK-Gesetz?

Wir werden auf dieser Informationsplatt zum KWK-Gesetz die neuen Regelungen des KWKG 2025, wie das Gesetz nun offiziell heißen wird, vorstellen.

Außerdem bieten wir ab Ende Februar eine Kompaktveranstaltung an, die einerseits über das neue KWK-Gesetz 2025 als auch über die Auswirkungen eines EuGH-Urteils zur Kundenanlage informiert.
Termine des neuen halbtägigen Online-Seminars „Aktuelle Rechtsthemen im KWK-Bereich – KWKG 2025 und Kundenanlage“ sind am 26. Februar 2025 und 27. März 2025. 

Diese Webseite wurde Anfang Februar veröffentlicht
und wird nun mit den ersten Inhalten zum neuen KWK-Gesetz gefüllt.

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